Auch wer über kein Vermögen verfügt, sollte mit einem Testament die Regelung seines Erbes vornehmen. Das ist die einzige Möglichkeit, den eigenen Vorstellungen entsprechend die Verteilung des eigenen Hab und Gutes zu regeln. Geben Sie Ihren Angehörigen und Ihren Freunden Sicherheit und ersparen Sie ihnen Gewissenskonflikte und Streit.

Ohne eine Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrags bestimmt das Gesetz mit der “gesetzlichen Erbfolge” die Bestimmung der Erben. Danach erbt nur der Ehepartner oder die Verwandten. Sind keine Erben vorhanden, fällt der Nachlass dem Staat zu.

Viele verlassen sich darauf, dass auch ohne Testament schon “der Richtige” erben wird. Wenn Sie wirklich wollen, dass “der Richtige” erbt, so müssen Sie es regeln. Das deutsche Erbrecht erlaubt Ihnen, in Ihrem Testament nach eigenem Gutdünken über Ihren Nachlass zu verfügen.


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