Welche unterschiedlichen Grabstätten gibt es?
Die Entscheidung, welche Grabart zu wählen ist, muss in kürzester Zeit getroffen werden. Praktisch alle Friedhöfe bieten unterschiedliche Grabarten an - die Wahl hat wichtige und langfristige Konsequenzen und sollte im voraus bedacht werden.
Die Art der Bestattung bestimmt auch die Grabart: Erd- (Körper-) Bestattung bzw. Feuerbestattung (Krematorium) bedingen ein Erd- (Körper-) Grab oder ein Urnengrab.
- Reihengrab: Das Reihengrab bzw. das Urnenreihengrab ist jeweils für die Bestattung einer Person vorgesehen. Die Laufzeit ist abhängig von der öffentlich festgesetzten Ruhepflicht und beträgt in der Regel - je nach Bodenbeschaffenheit - zwischen 15 und 30 Jahren. Nach Ablauf der Ruhefrist werden die Gräber abgeräumt und stehen für eine neue Belegung zur Verfügung. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich. Reihengräber gibt es auf jedem Friedhof.
Auf manchen Friedhöfen wurden Kindergrabfelder angelegt. Auch sie sind Reihengräber, allerdings mit stark verkürzten Ruhefristen.
- Wahlgrab: Mehr Freiraum und Einflussmöglichkeiten bietet das Wahlgrab (auch Familiengrab, Erbbegräbnis, ...) - sowohl für Erd- (Körper-) wie für Urnenbestattungen. Die Friedhofssatzung legt die Dauer des Nutzungsrechtes fest und wer beigesetzt werden kann. In der Regel sind es die Angehörigen des Nutzungsberechtigten - nach der Familiengröße sollte auch die Größe der Grabstelle bemessen sein. Es gibt ein- und mehrstellige (doppelt breit und z.T. auch doppelt tief), aber auch sechs- und mehrstellige Wahlgräber.
Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist mindestens einmal, häufig auch mehrfach möglich. In einem Wahlgrab können eine oder je nach Satzung auch mehrere Urnen beigesetzt werden - umgekehrt ist dies nicht möglich. Meist kann auch die Lage der Grabstätte selbst bestimmt werden.
Hinsichtlich der Gestaltung des Grabmals und der Bepflanzung besteht beim Wahlgrab ein größerer Gestaltungsspielraum.
- Gemeinschaftsgräber, deren gärtnerische Pflege vom Friedhofsträger übernommen wird
- Anonymes Bestattungsfeld: Auf manchen Friedhöfen werden anonyme Bestattungsfelder angeboten, bei denen weder das Grab erkennbar ist, noch ein Denkmal gesetzt werden darf. Die genaue Lage der Grabstätte ist den Hinterbliebenen also unbekannt - anonym. Diese Bestattungsform führt bei den Hinterbliebenen häufig zu erheblichen Problemen mit der Trauerbewältigung. Deshalb können die anonymen Grabanlagen nicht empfohlen werden.
- Grabpatenschaften: Vor allem in Großstätten gibt es teilweise die Möglichkeit, für alte und kulturhistorisch wertvolle Grabmale eine Grabpatenschaft zu übernehmen. Dabei kann ebenfalls ein Nutzungsrecht erworben werden, das mit der Auflage verbunden ist, das Grabmal zu erhalten. Lassen Sie sich von der Friedhofsverwaltung, Freudenreich oder Ihrem Friedhofsgärtner beraten.
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